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Für den Inhalt verantwortlicher Anbieter sowie Domaininhaber:
Anwaltskanzlei Dr. Stephan Kastner
Inhaber: Rechtsanwalt Dr. Stephan Kastner
Postanschrift:
Anwaltskanzlei Dr. Stephan Kastner
Alter Steinweg 46
48143 Münster
Tel.: +49 251 395 886 - 0
Fax: +49 251 395 886 - 10
Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Telefon: +49 2381 9850-00; Telefax: +49 2381 9850-50
Steuernummer: 337/5133/1253 (Finanzamt Münster-Innenstadt)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE247196531
Wesentliche berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können hier eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen und Pivat Versicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover
Postfach 10 24 64
50464 Köln
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:
- Deutschland
- Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
b) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
- Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten
- Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über Ausland eingerichtete oder unterhaltene Büros.
Grundlagen und Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit:
Ein Vertragsverhältnis zwischen Mandant(in) und Rechtsanwalt kommt (erst) durch den Abschluss eines Beratungsvertrags zustande, d.h. durch Erteilung eines Auftrags und dessen Annahme. Die dem Rechtsanwalt zu erteilende Vollmacht kann hier als Generalvollmacht bzw. als Strafprozessvollmacht abgerufen werden. Auf den Anwaltsvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Die Haftung des Rechtsanwalts für leichte Fahrlässigkeit wird durch eine gesondert abzuschließende und hier abrufbare Haftungsvereinbarung auf den Höchstbetrag von 1.000.000 € beschränkt.
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt entweder nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder entsprechend einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung, die hier abgerufen werden kann.
Hinweis gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO: Im Falle der Vergütung der Tätigkeit nach den Vorgaben des RVG richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert / bzw. Streitwert.
Formularvorlagen - Download
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